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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2004 - 1 M 62/04   

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https://dejure.org/2004,68530
OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2004 - 1 M 62/04 (https://dejure.org/2004,68530)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 M 62/04 (https://dejure.org/2004,68530)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 M 62/04 (https://dejure.org/2004,68530)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Mit der in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA vorgesehenen Differenzierung zwischen anschließbaren und anzuschließenden Grundstücken hat sich der Gesetzgeber von der Annahme leiten lassen, dass die Anschlussmöglichkeit, die für Grundstückseigentümer, die vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes an eine leitungsgebundene Einrichtung angeschlossen waren, jedenfalls faktisch dauerhaft gesichert war, so dass ihnen eine dem § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA der Sache nach gleichkommende Vorteilslage bereits vor dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes geboten worden ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 62/04 -, zit. nach JURIS).

    Diese Privilegierung der Altanschlussnehmer besteht jedoch allein darin, dass Aufwand für die nach dem 15. Juni 1991 geschaffenen Anlagenteile, die ausschließlich dazu dienen, neue Flächen durch die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage zu erschließen, bei der Bemessung des besonderen Herstellungsbeitrages ausgeschieden wird (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 24. April 2006 - 4 L 213/05 - Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 62/04 -, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche

    Denn trotz einer der Sache nach gleichkommenden ("tatsächlichen") Vorteilslage zu DDR-Zeiten werden auch solche Grundstückseigentümer zu einem Beitrag für die erstmalige Herstellung einer Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA herangezogen, die bereits vor Inkrafttreten des KAG LSA am 16. Juni 1991 an eine zentrale öffentliche leitungsgebundene Entsorgungsanlage angeschlossen waren oder eine Anschlussmöglichkeit hatten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 -, juris, Rdnr. 39, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 -, juris, Rdnr. 27 und Beschluss vom 18. November 2004 - 1 M 62/04 -, juris, Rdnr. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

    Dies galt auch schon vor der Einführung des § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA, weil es sich dabei lediglich um eine Klarstellung des bis dahin ohnehin geltenden Rechts gehandelt hat (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 62/04 -, zit. nach JURIS m.w.N.; Beschl. v. 5. März 2002 - 1 L 36/02 - m.w.N.).
  • VG Potsdam, 10.06.2015 - 8 K 1288/12

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

    Der Landesgesetzgeber hat sich mit der Regelung an entsprechende Leitlinien der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg angelehnt (Urteil vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris; Beschluss vom 18. November 2004 - 1 M 61/04 -, n. v.; insoweit gleich lautend offenbar der veröffentlichte Beschluss vom selben Tag - 1 M 62/04 -, Rz. 10, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 4 L 159/19

    Zu den erforderlichen anschlussbeitragsrechtlichen Regelungen in einer

    Es handelt sich bei der Bestimmung des § 6 Abs. 6 Satz 2 HS 2 KAG LSA a.F. also lediglich um einen klarstellenden Hinweis (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 M 62/04 -, juris, m.w.N.) auf eine unerlässliche Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht.
  • VG Halle, 03.12.2018 - 4 A 318/17

    Herstellungsbeitrag für sog. Altanschlussnehmer

    Aufwand für Anlagenteile, die sowohl Altanschlussnehmern als auch neu zu erschließenden Grundstücken dienen, ist dagegen ebenso in vollem Umfang beitragsfähig wie der Aufwand für die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehene Erneuerung von Anlagenteilen (ständige Rechtsprechung OVG LSA, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - Juris Rn. 56 f.; Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 - Juris Rn. 27; Beschluss vom 18. November 2004 - 1 M 62/04 - Juris Rn. 10).
  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16

    Beitrag für die Herstellung der zentralen öffentlichen

    Aufwand für Anlagenteile, die sowohl Altanschlussnehmern als auch neu zu erschließenden Grundstücken dienen, ist dagegen ebenso beitragsfähig wie der Aufwand für die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept vorgesehene Erneuerung von Anlagenteilen (OVG LSA, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 M 62/04 - Juris Rn. 10; Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 - Juris Rn. 27).
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